Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung (Gen.mubH)

Beschreibung einer Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung (Gen.mubH)

Eine Gen.mubH besteht aus mehreren Gesellschafteren, deren Anzahl und Einlage variabel ist.

Kapital

Es gibt keinen Mindestbetrag, aber die Gesellschafter müssen die Einlagen erbringen, zu denen sie sich in der Satzung verpflichtet haben.

Akte

Die Gründungsakte kann eine notarielle beurkundete Akte sein. Dies ist aber nicht verpflichtend.

Verwalter

Die Verwalter werden frei durch die Satzung bestimmt.

Rechtliche und administrative Pflichten

Innerhalb von zwei Wochen nach Erstellung der definitiven Gründungsakte, muss ein Auszug der Akte beim Gericht eingereicht werden. Für die Veröffentlichung imBelgischen Staatsblatt trägt der Urkundsbeamte Sorge.

Wie bei allen anderen Gesellschaftsformen gilt auch bei der Gen.mubH, dass diese im Register der juristischen Personen beim Handelsgericht eingetragen werden muss. Dadurch bekommt die Genossenschaft eine Unternehmensnummer.

Nach der Eintragung im Register der juristischen Personen, muss die Genossenschaft, die einer Handelsaktivität nachgehen möchte, sich als Händler bei einemUnternehmensschalter(französisch-niederländisch) im zentralen belgischen Unternehmensregister (französisch-niederländisch) eintragen lassen.

 

Adresses et sites

  • Banque Carrefour des Entreprises
  • FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
  • SPF Finances
  • FÖD Soziale Sicherheit
  • LSS - Landesamt für Soziale Sicherheit
  • Vlaams Agentschap Ondernemen (Agence Flamande pour l'Entreprise)
  • Agence Bruxelloise pour l’Entreprise
  • Fédération royale du Notariat belge
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