Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung (Gen.mubH)
Beschreibung einer Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung (Gen.mubH)
Eine Gen.mubH besteht aus mehreren Gesellschafteren, deren Anzahl und Einlage variabel ist.
Kapital
Es gibt keinen Mindestbetrag, aber die Gesellschafter müssen die Einlagen erbringen, zu denen sie sich in der Satzung verpflichtet haben.
Akte
Die Gründungsakte kann eine notarielle beurkundete Akte sein. Dies ist aber nicht verpflichtend.
Verwalter
Die Verwalter werden frei durch die Satzung bestimmt.
Rechtliche und administrative Pflichten
Innerhalb von zwei Wochen nach Erstellung der definitiven Gründungsakte, muss ein Auszug der Akte beim Gericht eingereicht werden. Für die Veröffentlichung imBelgischen Staatsblatt trägt der Urkundsbeamte Sorge.
Wie bei allen anderen Gesellschaftsformen gilt auch bei der Gen.mubH, dass diese im Register der juristischen Personen beim Handelsgericht eingetragen werden muss. Dadurch bekommt die Genossenschaft eine Unternehmensnummer.
Nach der Eintragung im Register der juristischen Personen, muss die Genossenschaft, die einer Handelsaktivität nachgehen möchte, sich als Händler bei einemUnternehmensschalter(französisch-niederländisch) im zentralen belgischen Unternehmensregister (französisch-niederländisch) eintragen lassen.