Eintragung der Gründungsurkunde

Die Gründungsurkunde muss verpflichtend bei einer Anlaufstelle des FÖD registriert werden. Damit die Gründungsurkunde gültig ist, muss die Registrierung von einem Notar innerhalb von 2 Wochen erfolgen. Wenn es sich um eine privatschriftliche Urkunde handelt, beträgt diese Frist sogar 4 Monate.
Kosten der Eintragung
Leider ist die Eintragung einer öffentlichen (notariell beurkundeten) oder privatschriftlichen Urkunde kostenpflichtig.
- In beiden Fällen belaufen Sie die Kosten für das Recht auf Eintragung auf 25 EURO.
- Bei notariell beglaubigten Urkunden müssen noch Schriftrechte berücksichtigt werden, die sich auf 95 EURO belaufen.