Personalwesen

Die Beschäftigung von Personal erfordert eine Reihe von Vorgehensweisen und bringt die Verpflichtung zum Führen einiger Sozialdokumente mit sich, die Folgendes ermöglichen:
- sicherstellen, dass die Arbeiter richtig gemeldet sind
- überprüfen, ob die arbeitsrechtlichen Vorschriften v.a. in Bezug auf den Sozialschutz der Arbeitnehmer korrekt eingehalten werden
Diese Dokumente müssen die Arbeitgeber oder deren Sozialsekretariat führen und aufbewahren.
Weitere Informationen über die Anstellung von Personal finden Sie auf der Seite des FÖD Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie.
Pflichtdokumente
Die quasi allgemeine Einführung der unmittelbaren Beschäftigungsmeldung (Dimona) (französisch-niederländisch) hat einige Verpflichtungen stark vereinfacht bzw. abgeschafft. Das gilt für das Personalregister (französisch-niederländisch) und das Anwesenheitsregister (französisch-niederländisch).
Neben der Dimona gibt es noch weitere Pflichten für die Arbeitgeber. Dabei handelt es sich v.a. um individuelle Verzeichnisse über Dienste und Vergütung (Einzelkonto, Lohnabrechnung) (französisch-niederländisch), den Anstellungsvertrag (französisch-niederländisch) oder auch die Arbeitslosigkeitsbescheinigung (C4 Formular).
Weitere Informationen über die Sozialdokumente (französisch-niederländisch) finden Sie auf der Webseite des FÖD Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung.
Jegliche Auskünfte über den Erhalt, das Führen und die Art der Ausfüllung dieser Dokumente, erhalten Sie bei einem der folgenden Dienste:
- bei der Kontrolle der Sozialgesetze des FÖD Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung (französisch-niederländisch)
- bei der sozialen Überwachung des FÖD Soziale Sicherheit (französisch-niederländisch)
- bei den regionalen Stellen des Landesamtes für soziale Sicherheit (LSS) (französisch-niederländisch)
Sozialsekretariat
Die Sozialsekretariate können den Arbeitgebern bei all diesen Vorgängen helfen. Es besteht jedoch keine Pflicht, sich einem Sozialsekretariat anzuschließen. Wenn Sie sich für ein Sozialsekretariat entscheiden, sollten Sie wissen, dass die genehmigten Sozialsekretariate anerkannt sind und von den Behörden kontrolliert werden. Ein anerkanntes Sozialsekretariat ist unter anderem der Stellvertreter des Arbeitgebers beim Landesamt für soziale Sicherheit (LSS). Er führt konkret auch diverse Tätigkeiten aus, wie:
- Verarbeitung von Daten bezüglich der Löhne und Prämien, sowie deren Berechnung
- Zuordnung zu einer Familienkasse und einer Jahresurlaubskasse.
- Mitteilungen an das Finanzamt zum Gewerbesteuervorausabzug und zur halbjährlichen Berechnung und Zahlungen an das LSS.
- Einrichten von Arbeitsverträgen, des Personenregisters, diverser Sozialdokumente (Lohnstreifen, Einzelkonto, Urlaubsbescheinigungen...).
- …
Eine Liste der Sozialsekretariate (französisch-niederländisch) finden Sie auf der Webseite des FÖD Soziale Sicherheit.