Personal einstellen

 

 

 

Die unmittelbare Beschäftigungsmeldung (Dimona)

Die unmittelbare Beschäftigungsmeldung (Dimona) ermöglicht dem Arbeitgeber, dem Landesamt für soziale Sicherheit (LSS) auf elektronischem Wege die Aufnahme oder Beendigung einer Beschäftigung eines Arbeitnehmers mitzuteilen.

Die Dimona ist für alle Arbeitgeber Pflicht; auch im öffentlichen Dienst.

Einführung der unmittelbaren Beschäftigungsmeldung

Diese Meldung ist sehr einfach. Sie besteht nur aus den wichtigsten Daten zur Identifikation des Arbeitgebers und des Arbeiter, so wie dem Eintritts- oder Austrittsdatum.

Einführung einer unmittelbaren Beschäftigungsmeldung (DIMONA) über das Portal der Sozialversicherung. Die Dimona kann auch per Telefon eingereicht werden (Nummer 02 511 51 51).

Weitere Informationen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern (französisch-niederländisch) finden Sie auf der Seite des FÖD Wirtschaft, KMU, Mittelstand und Energie.

Bedingungen zur Einstellung

Um einen Arbeitsvertrag abschließen zu können, müssen einige Bedingungen zur Gültigkeit (französisch-niederländisch) beachtet werden. Außerdem muss der Arbeitgeber bei der Einstellung die Vorschriften und Verhaltensregeln (Informationen bezüglich der angebotenen Beschäftigung, Nichtdiskriminierung (französisch-niederländisch)...) einhalten, die in einem Tarifvertrag (französisch-niederländisch) festgelegt sind.

Publikationen

Wie kann ich meinen neuen Arbeitnehmer anmelden? (PDF, 29 p. - 5,55 Mb)

Adressen & Links

  • FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
  • LfA - Landesamt für Arbeitsbeschaffung
  • LSS - Landesamt für Soziale Sicherheit
  • FÖD Soziale Sicherheit
  • Actiris
  • VDAB - Vlaamse Dienst voor Arbeidsbemiddeling en Beroepsopleiding
  • Le Forem - Service public wallon de l'emploi et de la formation
  • Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Mehr Adressen & Links