Zugelassene Dienste für Prävention und Schutz

Das Unternehmen muss für die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlbefinden seiner Arbeitnehmer sorgen. Um sich an das Gesetz über Prävention und Wohlbefinden zu halten, muss der Arbeitgeber deshalb einen zugelassenen externen Dienst in Anspruch nehmen, oder im Unternehmen einen eigenen Dienst einrichten.

Weitere Informationen über die internen und externen Dienste für Prävention und Schutz. (französisch-niederländisch)


 

Maßnahmen für Gesundheit und Wohlbefinden

Die Dienste für Prävention und Schutz übernehmen eine Reihe von Aufgaben in Verbindung mit:

  • dem Management der Risiken, die mit den Tätigkeiten des Unternehmens verbunden sind;
  • der medizinischen Überwachung der Arbeitnehmer und der Organisation der Erstversorgung und der Rettungsdienste;
  • der Prävention und Präventionsschulung der Arbeitnehmer;
  • Beratung in Fragen der Ergonomie, d.h. in Verbindung mit der Einrichtung und Gestaltung der Arbeitsplätze, um Gesundheitsgefahren zu verringern;
  • der Untersuchung des Arbeitsumfelds (Hygiene, Stress, Konflikte usw.) und der Bereitstellung von Lösung für auftretende Probleme.

Adresses et sites

  • Banque Carrefour des Entreprises
  • FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung
  • SPF Finances
  • FÖD Soziale Sicherheit
  • LSS - Landesamt für Soziale Sicherheit
  • Vlaams Agentschap Ondernemen (Agence Flamande pour l'Entreprise)
  • Agence Bruxelloise pour l’Entreprise
  • Fédération royale du Notariat belge
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