Kindergeldkasse
Die Mitgliedschaft in einer Kindergeldkasse ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie Personal beschäftigen. Diese Kasse kümmert sich um die Bezahlung der Familienzulagen an diejenigen Arbeitnehmer, die Anspruch darauf haben.
Wichtig: Sie müssen diese Formalitäten auch dann erfüllen, wenn keiner Ihrer Beschäftigten Kinder hat und somit keinen Anspruch auf Familienzulagen erheben kann.
Bedingungen für die Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Kindergeldkasse Ihrer Wahl ist kostenlos, aber der Beitritt muss innerhalb von 90 Tagen nach der ersten Einstellung von Personal erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Arbeitgeber automatisch derZentralanstalt für Familienbeihilfen für Arbeitnehmer (ZFA) angeschlossen.
Wichtig: für bestimmte Branchen gibt es keine freie Wahl der Kassen (das betrifft insbesondere das Hotel- und Gaststättengewerbe).