Ruhestandsgeld für selbstständige Erwerbstätige

Jeder selbstständige Arbeitnehmer (oder Mithelfer) hat unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf ein Ruhestandsgeld, das seinem gesellschaftlichen Status entspricht. Ab dem 1. Januar 2009 wird das gesetzliche Rentenalter für Männer und für Frauen auf 65 Jahre festgelegt. Aber bereits ab dem Alter von 60 Jahren kann ein vorzeitiger Ruhestand angetreten werden. Ob sich dadurch die Bezüge verringern oder nicht, hängt von der Anzahl der Berufsjahre ab.
Weitere Informationen über die Berechnung des Ruhestandsgeldes.