Schutz der Wohnung

Sie schrecken vor dem Schritt in die Selbstständigkeit zurück, weil Sie Angst haben, dass die Wohnung Ihrer Familie gepfändet werden könnte? Dazu müssen Sie wissen, dass das Gesetz die fehlende Unterscheidung zwischen dem Privatvermögen und dem beruflichen Vermögen des selbstständigen Erwerbstätigen in hohem Maße behoben hat, indem es ihm die Möglichkeit einräumt, seine Wohnung unter bestimmten Bedingungen unpfändbar zu machen.
Betroffene berufliche Tätigkeiten
Unternehmen sind von diesem Schutz der Wohnung nicht betroffen: nur natürliche Personen können ihn in Anspruch nehmen, d.h. Kaufleute, Handwerker und Freiberufler. Außerdem muss ihre berufliche Tätigkeit:
- die Haupttätigkeit darstellen,
- in Belgien ausgeübt werden.
Was ist unpfändbar?
Der Schutz der Wohnung gilt:
- für den Hauptwohnsitz des selbstständigen Erwerbstätigen, d.h. für den Wohnsitz, an dem er sich den überwiegenden Teil des Jahres aufhält;
- für die Immobilie, deren Eigentümer, Nießbraucher oder Miteigentümer der selbstständige Erwerbstätige ist.
Um abzugrenzen, was unpfändbar ist, wenn die berufliche Tätigkeit am gleichen Ort ausgeübt wird, an dem sich auch der Hauptwohnsitz befindet, wird die Fläche herangezogen, die im Verhältnis zur Gesamtfläche der Immobilie für die berufliche Tätigkeit genutzt wird:
- wenn sie weniger als 30% beträgt, wird die gesamte Immobilie für unpfändbar erklärt;
- wenn sie 30% oder mehr beträgt, wird nur der Teil, der als Hauptwohnsitz genutzt wird, für unpfändbar erklärt. In diesem Fall wird ein Basisrechtsakt verfasst, der das Eigentum der Immobilie eindeutig in einen privaten und einen beruflichen Bereich unterteilt.
Notarielle Erklärung
Um seinen Hauptwohnsitz zu schützen, muss der selbstständige Erwerbstätige bei einem Notar seiner Wahl eine Unpfändbarkeitserklärung abgeben. Diese Formalität kostet 1.000 Euro (500 Euro an Kosten und Honoraren für den Notar und 500 Euro für die Eintragung der Erklärung).
Wichtig:
- der Schutz der Wohnung betrifft nur Forderungen, die nach Abgabe der Erklärung entstehen und ausschließlich mit der beruflichen Tätigkeit des Selbstständigen verbunden sind;
- diese Erklärung verliert von Amts wegen ihre Wirkung, wenn der Selbstständige verstirbt, oder wenn sich sein beruflicher Status ändert und er Arbeitnehmer oder Beamter wird.
Einen Notar auf der Webseite des Königlichen Verbandes der belgischen Notare finden.(französisch-niederländisch)