Sie möchten Ihre Produkte in Belgien in den Verkehr bringen? Bitte beachten Sie, dass für Ihre Produkte möglicherweise verschiedene belgische und/oder europäische Vorschriften gelten.
Der FÖD Wirtschaft hat zwei Dienste eingerichtet, die Ihnen dabei helfen sollen, herauszufinden, welche Vorschriften für Ihre Produkte gelten: die Produkt-Kontaktstelle (PKS) und die Kontaktstelle für Bauprodukte (KSBP).
Diese beiden kostenlosen Dienste müssen innerhalb von fünfzehn Arbeitstagen auf Ihre Anfrage antworten. In einigen Fällen wird Ihnen geraten, sich direkt an die zuständige Behörde zu wenden, um sicherzustellen, dass Ihr Produkt den geltenden Vorschriften entspricht.
Wenden Sie sich an die Produkt-Kontaktstelle (PKS), um genaue Informationen zu folgenden Themen zu erhalten:
- die für Ihr Produkt geltenden technischen Vorschriften
- die gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen
- die zuständigen Behörden, an die Sie sich wenden können
- die Umsetzung harmonisierter europäischer Rechtsvorschriften in nationales Recht
Wenden Sie sich an die Kontaktstelle für Bauprodukte (KSBP), um genaue Informationen zu folgenden Themen zu erhalten:
- die technischen Anforderungen an Bauprodukte
- die für das Inverkehrbringen in Belgien erforderlichen Unterlagen (wie die Leistungserklärung oder die CE-Kennzeichnung)
- die einschlägigen harmonisierten Normen oder europäischen technischen Bewertungen
- die Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit, die je nach der Funktion des Produkts für die Sicherheit von Bauwerken variieren
Die gegenseitige Anerkennung von Produkten: ein vereinfachtes Verfahren
Die gegenseitige Anerkennung von Produkten geht auf eine europäische Verordnung zurück, die darauf abzielt, die Verfahren im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Produkten innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen.
Wenn Sie ein Produkt, das bereits in einem anderen Land der Europäischen Union vertrieben wird, auf dem belgischen Markt in den Verkehr bringen, kann die zuständige belgische Behörde Zweifel an der Konformität des Produkts haben. Sie leitet daraufhin ein Bewertungsverfahren ein und informiert Sie über die geltenden Anforderungen. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Produkt bereits in einem anderen Land der Europäischen Union zugelassen ist.
Um dieses Verfahren zu vereinfachen, können Sie eine Erklärung zur gegenseitigen Anerkennung zusammen mit Belegen (z. B. Zertifikate, Prüfberichte, technische Datenblätter) einreichen. Sie haben fünfzehn Werktage Zeit, um diese Unterlagen an die zuständige belgische Behörde zu übermitteln.
Was tun, wenn es zu einem Streitfall kommt? Informieren Sie sich auf unserer Website über die verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten, die in Belgien zur Verfügung stehen.