Wenn ein Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigen will, muss es bestimmte Auflagen erfüllen. Dazu zählen insbesondere gewisse Verwaltungsformalitäten im Rahmen der Sozialgesetzgebung.
Sie müssen die Einstellung eines (ersten) Arbeitnehmers beim Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) anmelden:
- Sie können dies online über die DIMONA-Anwendung erledigen
- oder an einem Unternehmensschalter (fr) vornehmen lassen.
Weitere Informationen :
Kontaktstelle Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS)