Beitritt zu einer Sozialversicherungskasse

Jeder Selbständige, Geschäftsführer (mit Ausnahme eines unbezahlten Mandats), aktive Teilhaber und jede Gesellschaft usw., der/die nicht durch einen Arbeitsvertrag gebunden ist, muss sich bei einer Sozialversicherungskasse anmelden.

Dadurch werden bestimmte Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit gewährleistet, wie z. B. Kindergeld, Kranken- und Invaliditätsgeld, Mutterschaftsversicherung, Rente und Konkursversicherung.

Alle Informationen zu den Optionen der Sozialversicherungskassen in Belgien, zum richtigen Zeitpunkt für den Beitritt und zu den Beitragsdetails finden Sie hier.

Beachten Sie auch, dass Sie als Selbständiger verpflichtet sind, einer Krankenversicherung beizutreten (FR), wenn Sie sich bei einer Sozialversicherungskasse anmelden.

Die Mitgliedschaft in einer Sozialversicherungskasse und in einer Krankenkasse kann individuell erfolgen. Auch zugelassene Unternehmensschalter (EN) bieten diese Dienste gegen eine Gebühr an.

Liste der Sozialversicherungskassen in Belgien