Um eine selbständige Tätigkeit auszuüben, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die folgende Punkte betreffen:
• die individuellen gesetzlichen Anforderungen
• die Staatsangehörigkeit und die Ausübung eines bestimmten Berufs in Belgien
• die Tätigkeiten, die Sie in Ihrem Unternehmen ausüben möchten
Vor jeder Niederlassung müssen bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllt werden:
Personenbezogene Voraussetzungen
• Die gesetzliche Volljährigkeit von 18 Jahren erreicht haben
• Nicht für geschäftsunfähig erklärt oder unter richterliche Aufsicht gestellt sein
• Im Besitz seiner bürgerlichen und politischen Rechte zu sein
• Nicht mit einem Berufsverbot für die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit belegt sein
Anforderungen an die Staatsangehörigkeit und die Ausübung eines bestimmten Berufs in Belgien
• Wenn Sie ein Berufstätiger aus einem Mitgliedstaat der EU/des Europäischen Wirtschaftsraums oder aus der Schweiz sind, benötigen Sie keinen Berufsausweis, um Ihre Tätigkeit in Belgien auszuüben. Da einige Berufe jedoch reglementiert sind, müssen Sie zunächst prüfen, ob Ihre beruflichen Qualifikationen in diesem Bereich anerkannt werden.
• Wenn Sie nicht die belgische Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder die schweizerische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie im Besitz eines Berufsausweises sein, um in Belgien eine selbständige Tätigkeit ausüben zu können (es sei denn, Sie sind davon befreit).
Bedingungen im Zusammenhang mit der Aktivität
• Nachweis der unternehmerischen Fähigkeiten (nur in der Wallonischen Region (FR) und in Brüssel (EN))
• Bedingungen in Bezug auf freie und intellektuelle Berufe
• Bedingungen in Bezug auf Lizenzen und besondere Genehmigungen
• Bedingungen zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit