Die Wahl des Namens Ihres Unternehmens mag einfach klingen, ist aber ein entscheidender Schritt, da es darum geht, den idealen Namen zu finden, der Kunden anzieht und Sie von der Konkurrenz abhebt.
Darüber hinaus müssen Sie verschiedene Sonderbestimmungen beachten, je nachdem, wie Sie Ihr Unternehmen gründen, ob als Einzelunternehmen oder als Gesellschaft.
In einigen Fällen können sich Einzelunternehmer dafür entscheiden, ihr Geschäft unter ihrem eigenen Namen zu betreiben.
Der Name Ihres Unternehmens bestimmt auch das Markenzeichen der von Ihnen angebotenen Waren und Dienstleistungen, der Website-Domain, Ihrer E-Mail-Adresse, der Verpackung Ihrer Produkte und vielem mehr.
Bevor Sie einen Handelsnamen oder einen Firmennamen für Ihr Unternehmen wählen, sollten Sie gegebenenfalls prüfen, ob es nicht bereits eine gleichwertige oder ähnliche Marke für ähnliche Aktivitäten und Branchen gibt. Sie können sich auf der Website des Benelux-Amts für geistiges Eigentum (BOIP) (EN) informieren, welches das Benelux-Markenregister führt, das Zugang zu den auf dem Gebiet der Benelux-Staaten geschützten Handelsmarken bietet.
Je nach Art der Rechtsform gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Handelsnamen und den Firmennamen zu wählen und zu schützen.
Wählen Sie einen Handels-/Firmennamen (Einzelunternehmer benötigen möglicherweise nur einen Handelsnamen)
• Behalten Sie mögliche negative oder umstrittene Bedeutungen Ihres Firmennamens im Hinterkopf, bevor Sie eine endgültige Entscheidung treffen. Es ist ratsam, seine Bedeutung in anderen Sprachen zu überprüfen, insbesondere wenn Sie beabsichtigen, Ihre Waren und Dienstleistungen außerhalb Belgiens anzubieten.
• Überprüfen Sie in der Zentralen Datenbank der Unternehmen, ob ein Name bereits existiert.
Schützen Sie Ihren Handelsnamen
• Das Recht auf einen Handelsnamen erfordert keine vorherigen Formalitäten oder eine Eintragung. Dieses Recht ergibt sich aus der ersten öffentlichen Verwendung des Handelsnamens.
• Die Veröffentlichung des Handelsnamens in der Zentralen Datenbank der Unternehmen kann diese erste Verwendung darstellen. Im Streitfall muss jedoch ein Beweis erbracht werden und die Regeln des Zivilgesetzbuches finden Anwendung.
Schützen Sie den Namen Ihres Unternehmens
• Das Recht auf den Firmennamen einer juristischen Person wird mit der Eintragung des Unternehmens beim zuständigen Gericht erworben, da das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt Rechtspersönlichkeit erlangt.
Eingetragener Markenname
• Während der Handelsname und der Firmenname Kennzeichen des Unternehmens selbst sind, ist die Handelsmarke das Kennzeichen der Waren oder Dienstleistungen des Unternehmens.
Um die Handelsmarke zu schützen, muss sie nach einem strengen Verfahren auf eine bestimmte Weise eingetragen werden. Das Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) (EN) kann Ihnen alle Informationen geben, die Sie zu diesem Thema benötigen.