Gründung einer Firma

Sie haben sich entschlossen, Ihre eigene Firma zu gründen. Nun gilt es zunächst festzulegen, welche Rechtsform für Ihr Projekt am besten geeignet ist. Es bieten sich drei Optionen, um eine selbstständige Erwerbstätigkeit auszuüben:

  • als Einzelunternehmer (selbstständig als natürliche Person)
  • in Form einer Gesellschaft (juristische Person)
  • in einer Zweigniederlassung

Alle Optionen bieten Vor- und Nachteile. In jedem Fall wird Ihre Entscheidung bedeutende Folgen für das künftige Leben ihres Unternehmens haben. Um Sie hierbei zu unterstützen, bietet Ihnen die Website des Föderalen Öffentlichen Diensts Wirtschaft (fr) zahlreiche Informationen.

Sollten Sie sich für die Rechtsform einer Gesellschaft entscheiden, müssen Sie noch die Gesellschaftsform bestimmen.

Sobald Sie Ihre Entscheidung gefällt haben, können Sie mit der Gründung Ihrer Gesellschaft beginnen. Dazu müssen Sie die Gründungsurkunde bzw. die Satzung Ihrer Gesellschaft abfassen und dieses Dokument hinterlegen (fr):

  • Notarielle Beurkundung (AG, PGmH):
  • Privatschriftliche Urkunde: Die Hinterlegung der Gesellschaftssatzung kann bei der Geschäftsstelle eines Unternehmensgerichts erfolgen:
  • Neben der Gründung einer Tochtergesellschaft kann ein ausländisches Unternehmen seine Aktivitäten in Belgien auch durch die Eröffnung einer Zweigniederlassung ausüben