Sie haben beschlossen, Ihr eigenes Unternehmen zu gründen. Ihre erste Initiative wird darin bestehen, die am besten geeignete Rechtsstruktur für Ihre Projekte zu wählen. Jede in Belgien verfügbare Rechtsform hat unterschiedliche Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf Kosten und Verantwortlichkeiten.
Es bieten sich drei Optionen, um eine selbständige Erwerbstätigkeit auszuüben:
• als Einzelunternehmen („Selbständiger“)
• in Form einer Gesellschaft (mit oder ohne Rechtspersönlichkeit)
• in Form einer Gesellschaft ohne Gewinnerzielungsabsicht
Einzelunternehmen oder Gesellschaft? Jede Formel hat Vor- und Nachteile, und Ihre Wahl wird erhebliche Auswirkungen auf das Leben Ihres Unternehmens haben. Die folgenden Überlegungen spielen dabei eine Rolle:
• die Art der geplanten Aktivität
• die Anzahl der beteiligten Personen
• das verfügbare Kapital
• der finanzielle Beitrag der Partner
• das geeignetste Steuersystem
• die vorhersehbare Entwicklung der Aktivität usw.
Die Entscheidung für eine dieser drei Optionen muss das Ergebnis eingehender Überlegungen sein und auf Ihr Unternehmensprojekt abgestimmt sein. Zögern Sie nicht, sich von einem Notar, Rechtsanwalt, Unternehmensberater, Buchhalter oder Steuerexperten beraten zu lassen.
Weitere Informationen zu den Rechtsformen von Unternehmen finden Sie auf der Website des FÖD Justiz (FR)
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen ist die einfachste Art, sich selbständig zu machen:
• Es erfordert weder die Abfassung einer Satzung noch ein Mindest-Startkapital
• Die Kosten für die Gründung und die Funktionsweise sind gering
• Sie können schnell mit Ihrer Aktivität beginnen
• Sie sind der einzige Kapitän an Bord und Sie können die für die Ausübung Ihrer Tätigkeit erforderlichen Entscheidungen treffen, ohne andere Mitarbeiter konsultieren zu müssen
• Die zu führende Buchhaltung ist in der Regel vereinfacht
Gesellschaft
Die Gründung einer Gesellschaft erfordert gegebenenfalls:
• die Intervention eines Notars
• ein Mindestkapital
• einen Finanzplan
• die Ausarbeitung der Satzung
• einen Bericht eines Wirtschaftsprüfers (z. B. bei Sacheinlagen)
• Beachtung auf die Kosten in Verbindung mit der Auflösung und Liquidation einer Gesellschaft
• Beachtung der Tatsache, dass ein Unternehmen eine eigene Rechtspersönlichkeit haben kann, die ihm sowohl eigene Rechte als auch Pflichten verleiht
Die gängigsten Gesellschaftsformen:
• Aktiengesellschaft (AG): Die Aktiengesellschaft ist die Gesellschaftsform für Unternehmen ab einer gewissen Größe, bei denen die Kapitalbeschaffung im Vordergrund steht. Ein Gründer reicht aus, um eine AG zu gründen.
• Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die „Basis-Gesellschaftsform“ schlechthin. Da es nur relativ wenige formale Auflagen gibt, haben die Unternehmer einen großen Spielraum, um im Rahmen eines Unternehmens „nach Maß“ arbeiten zu können. So kann beispielsweise die Funktionsweise der Gesellschaft in der Satzung frei festgelegt werden. Ein Gründer reicht aus, um eine GmbH zu gründen.
• Genossenschaft (Gen): Die Genossenschaft ist eine Gesellschaft, deren Anteilseigner ein genossenschaftliches Ideal verfolgen. Diese Gesellschaftsform erfordert stets mindestens drei Gründer. Hauptzweck der Genossenschaft ist die Befriedigung der Bedürfnisse ihrer Gesellschafter, wobei sie als Instrument zur Befriedigung der wirtschaftlichen bzw. sozialen Bedürfnisse ihrer Gesellschafter genutzt wird.
• Offene Handelsgesellschaft (OHG): Die offene Handelsgesellschaft wird von uneingeschränkt und gesamtschuldnerisch unbegrenzt haftenden Gesellschaftern gegründet. Alle Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden, es sei denn, der Gesellschaftervertrag sieht vor, dass die Beschlüsse mehrheitlich gefasst werden.
• Kommanditgesellschaft (KG): Die Kommanditgesellschaft ist eine Gesellschaft, die von einem oder mehreren uneingeschränkt und gesamtschuldnerisch unbegrenzt haftenden Gesellschaftern, den Komplementären, und einem oder mehreren Gesellschaftern, den Kommanditisten, deren Rolle sich auf Geld- oder Sacheinlagen beschränkt, gegründet wird. Die Komplementäre leiten das Unternehmen. Die Kommanditisten sind nicht an der Geschäftsführung beteiligt. Alle Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden, es sei denn, der Gesellschaftervertrag sieht vor, dass die Beschlüsse mehrheitlich gefasst werden.
Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht
• Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG): Eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist eine Gruppe natürlicher Personen oder juristischer Personen, die einen gemeinnützigen Zweck anstreben. Die VoG besteht aus mindestens drei Personen.
• Internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (iVoG): Eine internationale Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht ist eine Gruppierung natürlicher Personen oder juristischer Personen, die einen nicht-gewinnbringenden Zweck von internationalem Nutzen anstrebt.
Welche Gesellschaftsform sollte man wählen?