Hier finden Sie Informationen über das Steuerwesen sowie die diversen Steuerermäßigungen und -befreiungen:
- Körperschaftsteuer: Nominalsatz 25 % (20 % für KMB). Der effektive Körperschaftsteuersatz kann aufgrund der folgenden Ermäßigungen und Befreiungen geringer ausfallen.
- Abzug für definitiv versteuertes Einkommen
- Erhaltene Dividenden sind zu 100 % steuerbefreit.
- Die Zinsen auf ein Darlehen zum Erwerb einer Beteiligung sind abzugsfähig.
- Der Investitionsabzug für Investitionen in neue Vermögenswerte.
- Eine Befreiung von 85 % netto für Einnahmen aus Innovationen wie Patenten, urheberrechtlich geschützter Software, Züchterrechten usw.
- Zeitlich unbegrenzter Vortrag von steuerlichen Verlusten auf nachfolgende Jahre
- Steuerbefreiung auf föderaler Ebene für bestimmte von den Regionen gewährte Subventionen
Sonstige Vorteile:
- Verlagerung der Steuerschuld bei importierten Waren: Sie müssen die Mehrwertsteuer nicht vorab zahlen und brauchen keine Kaution zu hinterlegen.
- Senkung der Lohnkosten durch Ermäßigungen und Befreiungen von dem Berufssteuervorabzug
Büro Steuerwesen der ausländischen Investitionen Föderaler Öffentlicher Dienst FINANZEN