Hier finden Sie Informationen über das Steuerwesen sowie die diversen Steuerermäßigungen und -befreiungen:
- Körperschaftsteuer: Nominalsatz 25 % (20 % für KMB). Der effektive Körperschaftsteuersatz kann aufgrund der folgenden Ermäßigungen und Befreiungen geringer ausfallen
- Abzug für definitiv versteuertes Einkommen (erhaltene Dividenden sind zu 100 % steuerbefreit, unter bestimmten Bedingungen)
- Die Zinsen auf ein Darlehen zum Erwerb einer Beteiligung sind abzugsfähig
- Der Investitionsabzug für Investitionen in neue Vermögenswerte
- Eine Befreiung von 85 % netto für Einnahmen aus Innovationen wie Patenten, urheberrechtlich geschützter Software, Züchterrechten usw
- Zeitlich unbegrenzter Vortrag von steuerlichen Verlusten auf nachfolgende Jahre
- Steuerbefreiung auf föderaler Ebene für bestimmte von den Regionen gewährte Subventionen
Sonstige Vorteile:
- Verlagerung der Steuerschuld bei importierten Waren: Sie müssen die Mehrwertsteuer nicht vorab zahlen und brauchen keine Kaution zu hinterlegen.
- Senkung der Lohnkosten durch Ermäßigungen und Befreiungen von dem Berufssteuervorabzug
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