Die unmittelbare Beschäftigungsmeldung (Dimona)
Mit der unmittelbaren Beschäftigungsmeldung (Dimona) kann der Arbeitgeber jeden Dienstantritt und Dienstaustritt eines Arbeitnehmers elektronisch beim Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) angeben.
Die Dimona ist obligatorisch für alle Arbeitgeber, einschließlich der Behörden.
Nähere Auskünfte über die Dimona erhalten Sie auf folgenden Seiten:
- Portal der sozialen Sicherheit
- Internetseite des FÖD Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung
Sie können eine Dimona auf dem Portal der sozialen Sicherheit einreichen.