Voraussetzungen für die Gründung eines eigenen Unternehmens
Möchten Sie in Belgien ein Einzelunternehmen, eine Gesellschaft, einen Verein oder eine Stiftung gründen? Dann sollten Sie sich vorab vergewissern, dass Sie alle Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit erfüllen, die Sie aufnehmen möchten.
Prüfen Sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Gründung Ihres Unternehmens
In Belgien lassen sich die zu erfüllenden Voraussetzungen in drei Kategorien einteilen: Voraussetzungen hinsichtlich der Person, Voraussetzungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit und Voraussetzungen hinsichtlich der Tätigkeit.
Sollten Sie bei bestimmten Aspekten Ihres Projekts unsicher sein, gibt es in allen drei Regionen verschiedene Hilfsangebote.
Voraussetzungen hinsichtlich der Person
- Mindestens 18 Jahre alt sein oder für mündig erklärt worden sein
- Im Besitz der bürgerlichen Rechte sein: strafrechtlich verurteilte Personen dürfen während der Dauer ihrer Strafe keine selbstständige berufliche Tätigkeit ausüben
- Geschäftsfähig sein: Personen, die für geschäftsunfähig erklärt wurden, denen die Ausübung einer Tätigkeit untersagt wurde oder die unter richterlicher Aufsicht stehen, dürfen keine Handlungen mehr im Rahmen einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit ausführen
Voraussetzungen hinsichtlich der Staatsangehörigkeit
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Sie benötigen keinen Berufsausweis, wenn Sie die belgische Staatsangehörigkeit besitzen oder Staatsangehöriger eines der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (die Länder der Europäischen Union sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) oder der Schweiz sind.
- Sie benötigen einen Berufsausweis, wenn Sie nicht die belgische Staatsangehörigkeit besitzen und auch kein Staatsangehöriger eines der Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (die Länder der Europäischen Union sowie Island, Norwegen und Liechtenstein) oder der Schweiz sind. Sie können diesen Ausweis bei der Region beantragen, in der Sie Ihr Unternehmen gründen.
Voraussetzungen hinsichtlich der Tätigkeit
Diese Voraussetzungen gelten nur für bestimmte Kategorien von Selbstständigen und sind verbunden:
- mit dem Nachweis der beruflichen Qualifikation für bestimmte Berufe in der Wallonischen Region und in der Region Brüssel-Hauptstadt
- mit den Voraussetzungen für die Ausübung oder das Führen der Berufsbezeichnung eines freien oder geistigen Berufs
- mit der Erlangung spezifischer Lizenzen und Genehmigungen für bestimmte Dienstleister.
Diese Voraussetzungen sind auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes (FÖD) Wirtschaft genauer aufgeführt.
Welche Möglichkeiten gibt es für Ihr Profil?
In Belgien geht jeder Einzelfall mit unterschiedlichen Chancen und Herausforderungen einher. Beispiele sind die Möglichkeit, als Student ein Unternehmen zu gründen oder beim Start Ihres Unternehmens weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen.
- Sind Sie Student? Als Student zahlen Sie keine oder nur geringere Sozialbeiträge, solange Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze bleibt.
- Sind Sie bereits berufstätig oder im Ruhestand? Als nebenberuflich Selbstständiger unterliegen Sie dem Sozialstatut der Selbstständigen. Sie erhalten jedoch weiterhin vorrangig die Sozialleistungen des Systems, dem Sie aufgrund Ihrer Haupttätigkeit oder Ihres Hauptstatus unterliegen.
- Sind Sie arbeitslos? In bestimmten Fällen können Sie ein Unternehmen gründen und gleichzeitig einen Teil Ihres Arbeitslosengeldes behalten, beispielsweise dank der Maßnahme „Sprungbrett zur Selbständigkeit“.
- Beziehen Sie eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit? Sie können auch nebenberuflich als Selbstständiger tätig sein, wobei bestimmte Voraussetzungen gelten, wie beispielsweise die Genehmigung durch den Vertrauensarzt.
- Sie steigen in das Einzelunternehmen Ihres Partners ein? Als mitarbeitender Partner sind Sie dann im Unternehmen tätig, ohne dessen Geschäftsführer zu sein, und erwerben eigene Sozialversicherungsansprüche.
- Sie sind EU-Bürger und möchten in Belgien ein Unternehmen gründen? Als EU-Bürger haben Sie dank der Rechtsvorschriften zum europäischen Binnenmarkt dieselben Möglichkeiten wie belgische Staatsbürger, ein Unternehmen zu gründen. Achten Sie darauf, dass Ihre beruflichen Qualifikationen für reglementierte Berufe anerkannt werden.
Häufig gestellte Fragen
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um in Belgien ein Unternehmen zu gründen?
Um eine selbstständige Tätigkeit auszuüben, müssen Sie einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein und dürfen nicht mit einem Verbot für die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit belegt sein. Für bestimmte Tätigkeiten oder Berufe gelten zusätzliche Bedingungen.
Kann ich als Student in Belgien ein Unternehmen gründen?
Ja. Als Student können Sie mit dem Status Student-Selbstständiger ein Unternehmen gründen. Solange Ihr Einkommen unter bestimmten Grenzen bleibt, zahlen Sie weniger oder gar keine Sozialbeiträge.
Kann ich in Belgien ein Unternehmen gründen, wenn ich arbeitslos bin?
In bestimmten Fällen ja. Dank Maßnahmen wie dem „Sprungbrett zur Selbständigkeit“ können Sie vorübergehend eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen und dabei einen Teil Ihres Arbeitslosengeldes behalten.
Kann ich in Belgien ein Unternehmen gründen, wenn ich bereits eine Beschäftigung habe?
Ja. Sie können ein Unternehmen als Nebentätigkeit gründen, wenn Sie bereits angestellt sind. Sie behalten Ihr Gehalt und zahlen in der Regel weniger Sozialbeiträge als ein hauptberuflich Selbstständiger.
Kann ich als europäischer Bürger in Belgien ein Unternehmen gründen?
Ja. Als EU-Bürger können Sie in Belgien ein Unternehmen gründen. Es steht Ihnen frei, ein neues Unternehmen zu gründen oder die Geschäftstätigkeit Ihres bestehenden Unternehmens auszuweiten. Je nach Ihrer Wahl müssen Sie dann bestimmte Bedingungen erfüllen.