Sozialversicherungskasse
In Belgien sind Sie verpflichtet, vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit einer Sozialversicherungskasse beizutreten. Dieser Fonds verwaltet Ihre soziale Sicherheit: Sie zahlen Sozialbeiträge, um Sozialrechte zu erwerben.
Was ist eine Sozialversicherungskasse?
Ihre Sozialversicherungskasse ist die Einrichtung, an die Sie als Unternehmen vierteljährlich Ihre Sozialbeiträge abführen. Die Höhe der Beiträge wird auf der Grundlage Ihres Netto-Berufseinkommens berechnet. Im Gegenzug erhalten Sie Sozialrechte wie Familienleistungen, eine Pension, Leistungen bei Krankheit oder Invalidität und Anspruch auf Überbrückungsmaßnahmen (Ersatzeinkommen und Wahrung bestimmter Sozialrechte) im Falle einer erzwungenen Einstellung der gewerblichen Tätigkeit.
Für wen ist die Mitgliedschaft verpflichtend?
Jeder, der in Belgien eine selbständige Tätigkeit ausübt, muss einer Sozialversicherungskasse beitreten.
Konkret:
- hauptberuflich Selbstständige
- Selbstständige in Nebentätigkeit
- Geschäftsführer und Direktoren von Gesellschaften (außer im Falle eines unbezahlten Mandats)
- Komplementäre
- studentische Selbstständige
Auch für Gesellschaften
Haben Sie eine Gesellschaft gegründet? Dann muss auch die Gesellschaft selbst einer Sozialversicherungskasse beitreten, unabhängig von Ihrer persönlichen Mitgliedschaft. Dies muss innerhalb von drei Monaten nach der Gründung geschehen. Die Gesellschaft zahlt jährlich einen festen Beitrag, und zwar spätestens am 31. Dezember des betreffenden Jahres.
Wie wird man Mitglied bei einer Sozialversicherungskasse?
Sie treten einer anerkannten Sozialversicherungskasse Ihrer Wahl bei. Das erfolgt in drei Schritten:
- Eine anerkannte Sozialversicherungskasse wählen.
- Das Beitrittsformular ausfüllen (online oder auf Papier).
- Ihre Bestätigung und Ihren ersten Beitragsnachweis erhalten.
Sie können den Beitritt auch über einen autorisierten Unternehmensschalter vornehmen lassen. Dabei handelt es sich um eine kostenpflichtige Dienstleistung: Der Unternehmensschalter veranlasst den Beitritt zusammen mit Ihrer Anmeldung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU).
Vergessen Sie auch Ihre Krankenkasse nicht
Sobald Sie Mitglied einer Sozialversicherungskasse sind, müssen Sie als Selbständiger auch einer Krankenkasse beitreten. Sie können sich auch an die Hilfskasse für Kranken- und Invalidenversicherung (HKIV) wenden. Die Krankenkasse verwaltet Ihre Erstattungen für Krankheitskosten und Ihre Leistungen bei Krankheit oder Invalidität.
Ihr Unternehmen versichern
Neben der Pflichtmitgliedschaft in einer Sozialversicherungs- und Krankenkasse gibt es noch weitere Versicherungen für Unternehmen. Einige sind verpflichtend, andere werden empfohlen.
Pflichtversicherungen
- Arbeitsunfallversicherung: verpflichtend, wenn Sie Personal beschäftigen.
- Berufshaftpflichtversicherung: verpflichtend für bestimmte Berufe wie Architekten, Buchhalter und Angehörige medizinischer Berufe.
Empfohlene Versicherungen
- Versicherung Garantiertes Einkommen (schützt Sie bei Einkommensverlusten aufgrund von Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit)
- Feuerversicherung
- Unfallversicherung
- Cyberversicherung
Welche Versicherung Sie brauchen, hängt von Ihrem Beruf und Ihrer Situation ab. Lassen Sie sich von einem Versicherer oder Versicherungsvermittler beraten.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird man Mitglied bei einer Sozialversicherungskasse?
Sie müssen der Sozialversicherungskasse beitreten, bevor Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufnehmen. Wenn Sie zu spät beitreten, kann Ihre Sozialversicherungskasse Ihre vorläufigen Beiträge erhöhen. Bei Verstößen kann Ihnen eine Geldbuße auferlegt werden.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge als Selbständiger?
Die Höhe der Sozialbeiträge wird auf der Grundlage Ihres Netto-Berufseinkommens berechnet. Im Beitragsjahr selbst zahlen Sie einen vorläufigen Beitrag auf der Grundlage Ihres Berufseinkommens der letzten drei Jahre. Als Existenzgründer haben Sie noch keine Jahre der Selbständigkeit hinter sich: Ihre vorläufigen Beiträge werden dann auf der Grundlage eines von Ihnen angegebenen Einkommens oder eines gesetzlichen Mindestbetrags berechnet. Sobald Ihr endgültiges Einkommen feststeht (in der Regel nach zwei Jahren), erstellt Ihre Sozialversicherungskasse eine Endabrechnung.
→ Weitere Informationen über die Berechnung der Sozialbeiträge
Was ist der Unterschied zwischen einer Sozialversicherungskasse und einem Unternehmensschalter?
Eine Sozialversicherungskasse verwaltet Ihre Sozialversicherung als Selbständiger. Dort zahlt man Sozialbeiträge und erwirbt Ansprüche, z. B. auf Pension und Krankengeld. Ein Unternehmensschalter ist ein anerkannter Dienst, der Ihnen bei den Verwaltungsformalitäten hilft, z. B. bei der Anmeldung Ihres Unternehmens bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU). Über einen Unternehmensschalter können Sie auch Ihren Beitritt zu einer Sozialversicherungskasse vornehmen lassen, allerdings ist dies eine kostenpflichtige Dienstleistung.
Was ist der Unterschied zwischen einer Sozialversicherungskasse und einer Krankenkasse?
Eine Sozialversicherungskasse zieht Ihre Sozialbeiträge ein und verwaltet Ihre Sozialversicherungsansprüche als Selbständiger (Pension, Anspruch auf Überbrückungsmaßnahmen, Familienleistungen). Eine Krankenkasse verwaltet die Erstattungen Ihrer Krankheitskosten und Ihre Leistungen bei Krankheit oder Invalidität. Sie sind verpflichtet, beiden Kassen beizutreten.