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Gründung eines Einzelunternehmens

In Belgien ist das Einzelunternehmen eine einfache und schnelle Möglichkeit, sich selbstständig zu machen. Sie können sich direkt an einen Unternehmensschalter wenden, um sich in der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) eintragen zu lassen. Das Verfahren ist leicht zugänglich, da es ohne Notar und ohne Mindestkapital durchgeführt werden kann.

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1. Vorbereitung Ihres Projekts

Auch wenn der Vorgang schnell erledigt ist, sollten Sie vor dem Start folgende Empfehlungen beachten:

  • Vergleichen Sie die verschiedenen Rechtsformen für Unternehmen: Jede Form hat Vor- und Nachteile. Überlegen Sie genau, welche Form für Ihr Projekt am besten geeignet ist.
  • Prüfen Sie, ob Sie die grundlegenden Voraussetzungen erfüllen und ob für Ihre Tätigkeit besondere Bedingungen gelten.
  • Das Erstellen eines Businessplans ist für die Gründung eines Einzelunternehmens nicht zwingend erforderlich, kann jedoch vorteilhaft sein, um Ihr Projekt zu konkretisieren und zu untermauern.
  • Wählen Sie den Namen Ihres Unternehmens. Bei einem Einzelunternehmen können Sie unter Ihrem eigenen Namen tätig sein oder einen Firmennamen wählen. Diese Wahl ist entscheidend, um Kunden zu gewinnen und sich von der Konkurrenz abzuheben. Er hat eine Werbefunktion. Der Firmenname ist ab seiner ersten öffentlichen Verwendung geschützt.

    • Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass der Name noch nicht vergeben ist und nicht dem Namen eines anderen Unternehmens ähnelt. Im Falle einer Verwechslungsgefahr oder eines unlauteren Wettbewerbs laufen Sie Gefahr, Schadenersatz zahlen zu müssen. Sie können überprüfen, welche Ihrer gewünschten Namen verfügbar sind, indem Sie eine Suche in der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) oder beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) durchführen. 

  • Registrieren Sie Ihre Marke (optional), d. h. das Erkennungszeichen, mit dem Ihre Kunden Ihre Produkte oder Dienstleistungen von denen der Konkurrenz unterscheiden können. Im Gegensatz zu Ihrem Firmennamen muss Ihre Marke mit einem speziellen Verfahren eingetragen werden, um geschützt zu sein. Beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum (BOIP) erhalten Sie alle für die Eintragung erforderlichen Informationen.  

  • Schützen Sie Ihren Hauptwohnsitz vor einer Pfändung durch eine notarielle Urkunde, in der Sie eine Erklärung zur Unpfändbarkeit abgeben. 
  • Die Eröffnung eines Geschäftskontos bei der Bank ist für die Gründung eines Einzelunternehmens nicht zwingend erforderlich. Ein Geschäftskonto bietet jedoch folgende Vorteile: 
    • Schutz Ihrer personenbezogenen Daten: Ihre Kontonummer muss auf allen geschäftlichen Unterlagen (Briefe, Rechnungen usw.) neben Ihrer Unternehmensnummer, dem Namen Ihres Unternehmens und dem Namen Ihres Finanzinstituts angegeben sein.
    • Einfachere Buchhaltung: Ihre privaten und geschäftlichen Transaktionen werden getrennt erfasst. 

2. Eintragung Ihres Einzelunternehmens in der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU)

Ihre Eintragung in der ZDU ist der erste offizielle Schritt für Ihr Unternehmen. 

Wie können Sie sich eintragen lassen?

  • Gründen Sie Ihr Einzelunternehmen online
  • Wenden Sie sich an einen zugelassenen Unternehmensschalter.
  • Beschreiben Sie mit den NACEBEL-Codes, welche Tätigkeiten Sie ausüben werden, und geben Sie alle Ihre Betriebsstätten an (in denen Sie Ihre Tätigkeiten ausüben). 
  • Sie erhalten dann eine Unternehmensnummer. 

3. Beantragung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer   

Wenn Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist, muss Ihre Unternehmensnummer vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit beim FÖD Finanzen als Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aktiviert werden.

Woher wissen Sie, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind?

Wenn Sie Waren oder Dienstleistungen anbieten, die dem belgischen Mehrwertsteuergesetzbuch unterliegen, müssen Sie sich bei der zuständigen Umsatzsteuerbehörde registrieren lassen.   

Wenn Ihr Unternehmen ausschließlich von der Mehrwertsteuer befreite Tätigkeiten ausübt – beispielsweise im soziokulturellen Bereich, finanzielle Transaktionen oder im Gesundheitswesen –, sind Sie nicht mehrwertsteuerpflichtig. Dann haben Sie aber auch keinen Anspruch auf Abzug der Mehrwertsteuer. Liegt Ihr Jahresumsatz als kleines Unternehmen unter 25.000 Euro? In diesem Fall können Sie ebenfalls eine Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht beantragen. Achtung: Sie müssen diese Befreiung auf Ihren Kundenrechnungen deutlich angeben.

Muss mein Unternehmen in Belgien für die Mehrwertsteuer registriert sein?

Befreiungsregelung für die Mehrwertsteuer

Wie beantragen Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

  • Online über ein Formular, das auf der Website des FÖD Finanzen verfügbar ist (kostenlos)
  • Bei einem zugelassenen Unternehmensschalter (kostenpflichtig)
  • Über einen Wirtschaftsprüfer (kostenpflichtig) 

4. Beitritt zu einer Sozialversicherungskasse

Jeder Selbstständige, jeder Geschäftsführer (mit Ausnahme eines nicht vergüteten Mandats), jeder aktive Gesellschafter, jede Gesellschaft usw., der bzw. die keinen Arbeitsvertrag hat, muss sich bei einer Sozialversicherungskasse anmelden.

Dies gewährleistet bestimmte Rechte und Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit, wie beispielsweise Kindergeld, Krankengeld und Invaliditätsleistungen, Mutterschaftsgeld, Rente und Insolvenzversicherung.

Alle Informationen zu den Optionen der Sozialversicherungskassen in Belgien, zum richtigen Zeitpunkt für den Beitritt sowie zu den Beitragszahlungen finden Sie hier.

Beachten Sie außerdem, dass Sie als Selbstständiger verpflichtet sind, einer Zusatzkrankenkasse beizutreten, wenn Sie sich bei einer Sozialversicherungskasse anmelden.

Der Beitritt zu einer Sozialversicherungskasse und einer Zusatzkrankenkasse kann einzeln erfolgen. Auch die zugelassenen Unternehmensschalter bieten diese Dienstleistungen gegen eine Gebühr an.

5. Registrierung als Arbeitgeber (optional)

Um Personal einzustellen, müssen Sie sich beim Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) als Arbeitgeber registrieren lassen. Die Registrierung umfasst folgende Schritte: 

  • Identifizieren Sie sich als Arbeitgeber über den Online-Dienst WIDE: Sie erhalten dann Ihre LSS-Nummer.
  • Melden Sie den Diensteintritt Ihres ersten Beschäftigten umgehend über den Online-Dienst DIMONA.
  • Reichen Sie jedes Quartal über den Online-Dienst DmfA eine Meldung ein, die Angaben zur Arbeit und zum Lohn aller Beschäftigten enthält.

Gut zu wissen: Diese Formalitäten sind kostenlos, wenn Sie sie selbst erledigen. Sie sind kostenpflichtig, wenn Sie sie über ein Sozialsekretariat abwickeln.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel kostet die Gründung eines Einzelunternehmens?

Ein Einzelunternehmen ist eine kostengünstige Unternehmensform, da kein Mindestkapital erforderlich ist. Die wichtigsten Kosten sind folgende:

  • Eintragung in der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) über einen zugelassenen Unternehmensschalter: 111,50 Euro
  • Etwaige Gebühren für die Aktivierung Ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls Sie dies nicht selbst online erledigen: 60 bis 80 Euro, je nach Unternehmensschalter
  • Etwaige Kosten für Berufszulassungen oder spezifische Genehmigungen, je nach Ihrer Tätigkeit

Wie lange dauert die Eintragung eines Einzelunternehmens?

Da das Eintragungsverfahren digitalisiert ist, kann Ihr Einzelunternehmen bereits nach wenigen Tagen seine Tätigkeit aufnehmen. 

Was ist ein NACEBEL-Code und wie wähle ich den richtigen Code aus?

Ein NACEBEL-Code ist ein statistischer Code, mit dem sich Ihre spezifische wirtschaftliche Tätigkeit identifizieren lässt. Es ist wichtig, den/die richtigen NACEBEL-Code(s) auszuwählen, da sich dies insbesondere auf Ihre Genehmigungen, Ihre Zuschüsse und Ihre Sozialbeiträge auswirkt. Sie können die Liste der NACEBEL-Codes einsehen oder sich bei einem zugelassenen Unternehmensschalter beraten lassen, um zu bestimmen, welche Codes Ihren Haupt- und Nebentätigkeiten am besten entsprechen.

Bin ich als Einzelunternehmen automatisch mehrwertsteuerpflichtig?

 Nein. Sie sind mehrwertsteuerpflichtig, wenn Ihre Tätigkeit in der Lieferung von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen besteht, die unter das belgische Mehrwertsteuergesetzbuch fallen. Tätigkeiten in bestimmten befreiten Bereichen (wie beispielsweise im Gesundheitswesen, im Bildungswesen oder gewisse Finanzdienstleistungen) sind von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen. 

Kann ich mein privates Bankkonto für mein Einzelunternehmen nutzen?

Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften sind Sie als Einzelunternehmer nicht gesetzlich verpflichtet, ein separates Geschäftskonto zu eröffnen. Es wird jedoch dringend empfohlen, dies zu tun, um private und geschäftliche Transaktionen voneinander zu trennen. Außerdem ist dies einfacher für die Unternehmensführung, die Buchhaltung und eventuelle Prüfungen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Unternehmensnummer und einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Ihre Unternehmensnummer ist eine eindeutige zehnstellige Identifikationsnummer, die Sie bei der Eintragung Ihres Unternehmens in der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) erhalten. Jedes Unternehmen in Belgien hat eine Unternehmensnummer.

Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist dieselbe Nummer mit dem vorangestellten Zusatz „BE“. Sie müssen diese Nummer beim FÖD Finanzen aktivieren lassen, wenn Ihr Unternehmen mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausübt.