Melden Sie sich als Arbeitgeber beim Landesamt für soziale Sicherheit an

Jedes Unternehmen, das in Belgien Personal beschäftigen möchte, muss sich beim Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) als Arbeitgeber eintragen lassen.

Wenn Sie zum ersten Mal einen oder mehrere Arbeitnehmer einstellen, müssen Sie beim LSS folgende Schritte unternehmen:
•    Identifizieren Sie sich als Arbeitgeber über den Online-Dienst WIDE: Sie erhalten daraufhin die LSS-Nummer, die Sie als Arbeitgeber kennzeichnet.
•    Machen Sie bei Einstellung Ihres ersten Arbeitnehmers eine sofortige Beschäftigungsmeldung über den Online-Dienst Dimona
•    Reichen Sie eine vierteljährliche multifunktionale Meldung über den Online-Dienst DmfA ein. Außerdem müssen Sie eine vierteljährliche multifunktionale Meldung beim LSS einreichen, in der die Arbeit und der Verdienst aller Ihrer Arbeitnehmer genau aufgeführt werden.

Diese Formalitäten sind kostenlos, wenn Sie sie selbst erledigen. Sie sind kostenpflichtig, wenn Sie sich an einen zugelassenen Unternehmensschalter (EN) wenden.

Weitere Informationen zur Anmeldung als Arbeitgeber in Belgien