Die Eintragung Ihres Unternehmens bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen und der Erhalt Ihrer Unternehmensnummer gehören zu den wichtigsten Schritten in diesem Prozess.
Einzelunternehmen
Gehen Sie für Ihre Registrierung bei der ZDU zu einem zugelassenen Unternehmensschalter (EN). Hier müssen Sie die NACE-Codes angeben, die die wirtschaftlichen Tätigkeiten Ihres Unternehmens definieren, da diese Codes für Ihre Eintragung als Einzelunternehmer verwenden werden.
Sobald Ihr Unternehmen eingetragen ist, erhalten Sie Ihre zehnstellige Unternehmensnummer.
Gesellschaft
1. Antrag auf Bankbescheinigung
Eine Bankbescheinigung ist für die AG (Anforderung an das Startkapital) und für die GmbH und für die Genossenschaft (ausreichendes Kapital) obligatorisch. Mit der Bescheinigung bestätigt das Finanzinstitut, dass Sie den erforderlichen Betrag auf ein auf den Namen der Gesellschaft lautendes Girokonto eingezahlt haben.
2. Verfassen der Satzung des Unternehmens
Die Satzung sollte folgende Angaben enthalten:
• die Identität der Gründer
• den Namen und den Gegenstand der Gesellschaft
• die Regelung für die Hauptversammlungen
• sonstige Regelungen, die für die Gesellschaft gelten sollen
3. Ausarbeitung der Gründungsurkunde
Die erste Formalität besteht darin, die Gründungsurkunde Ihres Unternehmens schriftlich auszuarbeiten. Dazu gehört der Gesellschaftervertrag, einschließlich sämtlicher Merkmale (Name, Sitz, Zweck und Gegenstand, Kapital usw.) und seine Funktionsweisen.
Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (AG, GmbH, Genossenschaft), die eine öffentliche/notarielle Urkunde benötigen, wird das Verfahren für die Erstellung der öffentlichen Gründungsurkunde über einen Notar abgewickelt. Die Kosten hängen von der Komplexität der Urkunde ab.
Bei Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung (offene Handelsgesellschaft und einfache Kommanditgesellschaft), die eine privatschriftliche Urkunde erfordern, ist die privatschriftliche Urkunde eine schriftliche Vereinbarung, die von den Parteien selbst oder von Dritten verfasst wurde. Diese Vereinbarung muss von den Parteien unterzeichnet werden.
4. Hinterlegung der Gründungsurkunde
Der Notar hinterlegt die Urkunde beim zuständigen Handelsgericht.
Die Gründungsurkunde muss beim Sachbearbeiter des zuständigen Handelsgerichts hinterlegt werden. Hierfür haben Sie 30 Tage Zeit.
Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (AG, GmbH, Genossenschaft) übernimmt der Notar die Hinterlegung. Die öffentliche Urkunde wird in das Register der juristischen Personen aufgenommen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, die Urkunde zu hinterlegen:
• physische Hinterlegung über einen Notar (FR)
• online über startmybusiness.be (FR)
Bei Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung (offene Handelsgesellschaft und einfache Kommanditgesellschaft) muss die privatschriftliche Urkunde von den Gesellschaftern auf eine der drei folgenden Arten hinterlegt werden:
• online über eGREFFE
• physische Hinterlegung beim Sachbearbeiter des zuständigen Handelsgerichts
• über einen zugelassenen Unternehmensschalter (EN)
5. Registrierung der Gründungsurkunde
Die Gründungsurkunde einer Gesellschaft muss bei der Registrierungsstelle des FÖD Finanzen (Kataster-, Registrierungs- und Domänenverwaltung) hinterlegt werden und es muss eine Registrierungssteuer, die sogenannte Registrierungsgebühr, gezahlt werden.
Bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (AG, GmbH, Genossenschaft) muss die Registrierung bei der Generalverwaltung Vermögensdokumentation (GVVD) innerhalb von 15 Tagen erfolgen:
• entweder physisch durch einen Notar
• oder online über startmybusiness.be (FR)
Bei Gesellschaften mit unbeschränkter Haftung (offene Handelsgesellschaft und einfache Kommanditgesellschaft) müssen die Gesellschafter die Registrierung innerhalb von vier Monaten nach der Gründung der Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit durchführen.
6. Eintragung der wirtschaftlichen Eigentümer Ihrer Gesellschaft im UBO-Register
Das UBO-Register ist ein Register, in das alle „Ultimate Beneficial Owner“ oder „wirtschaftlichen Eigentümer“ einer Gesellschaft oder einer anderen juristischen Einheit eingetragen sind.
Ein wirtschaftlicher Eigentümer ist/sind die natürliche(n) Person(en), die eine juristische Einheit letztlich besitzt/besitzen oder kontrolliert/kontrollieren.
Die gesetzlichen Vertreter haben ab dem Zeitpunkt der Gründung des Rechtsträgers 30 Tage Zeit, um sich über das MyMinfin-Portal zu registrieren.
Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht
Das Verfahren zur Eintragung einer Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht, wie einer VoG oder einer iVoG, kann auf der Website des FÖD Justiz (FR) eingesehen werden.
Ausländische Gesellschaft
Ein ausländisches Unternehmen kann seine Geschäftstätigkeit in Belgien durch die Gründung einer Tochtergesellschaft oder auch durch die Eröffnung einer Zweigniederlassung ausbauen.
Die Registrierung kann folgendermaßen erfolgen:
• online mit eID-Authentifizierung
• durch physische Hinterlegung beim Sachbearbeiter des zuständigen Gerichts
Weitere Informationen zum Gesetzbuch der Gesellschaften und Vereinigungen (GesVerGB) in Belgien (FR)